Unerlaubter Kunstflug mit UL - und deren Konsequenzen?

Forum - Luftrecht
  • StevenOS schrieb:

    was bitte ist an der NfL I 159/12 §3

    "Erlaubnis zum Einflug für (...) Ultraleichtflugzeuge"

    Abs. 2

    "Ultraleichtflugzeuge bedürfen keiner gesonderte Erlaubnis."

    nicht zu verstehen oder zu interpretieren???

    mein lieber Steven, das IST die Erlaubnis

    was ist daran nicht zu verstehen?

  • Die Einfluggenehmigung ist, dass ich KEINE Erlaubnis brauche? 

    Und die muss ich dann immer abgeben, wenn ich in ein anderes Land fliege? Und den Zweck der Grenzüberschreitung soll ich mit in der "KEINE Erlaubnis" angeben?

    Ja, das verstehe ich nun wirklich nicht. Da bin ich leider raus, ist mir wirklich zu hoch.

    In diesem Sinne ist diese Diskussion für mich beendet. Du hast gewonnen.

  • StevenOS schrieb:

    Die Einfluggenehmigung ist, dass ich KEINE Erlaubnis brauche? 

    Und die muss ich dann immer abgeben, wenn ich in ein anderes Land fliege? Und den Zweck der Grenzüberschreitung soll ich mit in der "KEINE Erlaubnis" angeben?

    Scheint wirklich schwierig zu sein.

    Das LuftVG sagt ziemlich klar, dass ein Flugzeug eine Zulassung benötigt, wenn es in Deutschland fliegen möchte.

    Das kann eine internationale Zulassung sein, oder eine deutsche, nationale Zulassung.

    Soweit willst Du es sicher nicht bestreiten.

    Wenn es nun keine solche Zulassung besutzt, also zB eine italienisch nationale, benötigt es also eine Genehmigung in Deutshcland betrieben zu werden.

    Das nennt man gemeinhin Einfluggenehmigung, wie es für Selbstbaueigenstücke zB üblich ist und das brauchen ULs anderer Länder eben auch, da sie eben keine Zulassung in Deutschland besitzen.

    Soweit vermutlich auch klar.

    Und die NfL schreibt eben, dass für bestimmte Luftfahrzeuge - hier ULs - keine WEITERE Einfluggenehmigung benötigt wird.
    Damit stelllt die NfL eine allgemein verfasste Einfluggenehmigung dar.

    Das ist nicht "es existiert keine Einfluggenehmigung", das ist "hiermit ist nicht mehr als diese Blatt erforderlich"

    Also erzähl mir nicht, dass ich mir was ausgedacht habe, das ist einfach unverschämt.

    StevenOS schrieb:
    In diesem Sinne ist diese Diskussion für mich beendet. Du hast gewonnen.
    Hier geht es Dir vielleicht um gewinnen, es geht aber nicht um gewinnen, sondern um den Fakt, dass Du eine in Deutschland gültige oder anerkannte Zulassung brauchst, wie in jedem anderen Land.

    Und damit geht es letztendlich darum, das eine Erprobungszulassung für Kunstflug eine italienischen ULs nicht in Deutschland anwendbar ist, wie der Mensch sich auch immer drehen will.

    Musst Du mir aber nicht glauben, kannst Du bei den nationalen Behörden fragen.

  • sehr klein gespaltene Haare *g*

  • Wobei jeder vom anderen genau weiss, was gemeint ist ;)


    Chris

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