Mindesthöhe Low Approach

Forum - Luftrecht
  • Chris_EDNC schrieb:
    So und gegen welchen Paragraf verstösst jemand, der mit z.B. 130 km/h über eine Landebahn fliegt? Oder 150 km/h? Ab wann wird es plötzlich illegal?
    Ach komm, Du bist doch nicht so inkompetent in SERA wie Du Dich jetzt darstellst.

    Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur zum Zwecke der Landung (was ein Überflug zur Durchstartübung oder zur Sichtung wäre) oder zur Landung unterschritten werden.

    Ein Überflug mit nahe vNE ist völlig eindeutig kein Zweck der Landung, da brauchst Du nicht mit 130 zu kommen, was natürlich und logischerweise nicht erkennbar zu schnell ist.

    Chris_EDNC schrieb:
    Wenn mich wegen sowas jemand anzeigt, würde ich vor Gericht streiten.
    Wenn die Anzeige durch eine behördliche Person kommt, hast Du da genauso wenig Chancen wie beim Parken (zB in zweiter Reihe kurz das Fahrzeug verlassen)

    Und ich kenne Leute die das durchhaben. Wenn Du meinst besser zu sein als die, die die Erfahrung schon gemacht haben, viel Spaß...

    Wann das zur Anzeige kommt jetzt mal ganz aussen vor. Einen flotten Überflug in 50m kann auch ein Behördenmitarbeiter einfach übersehen. In 1m aber eben nicht...

    Das war auf einem Flugtag übrigens 5-stellig...

  • Steffen_E schrieb:
    da brauchst Du nicht mit 130 zu kommen, was natürlich und logischerweise nicht erkennbar zu schnell ist.
    Und 150? 180? 200? Wo ist die Grenze? Wie gemessen?

    Und der berühmte SERA-Paragraf mit der Mindesthöhe bezieht sich auf Überlandflüge. Wer das auf Flugplätze anwenden will, wendet falsch an. Das hat das Luftamt Süd auch bestätigt.

    Chris

  • Ach je, Du meinst das kann nicht glaubwürdig durch Sichtung belegt werden?

    Wie gesagt, Du nennst nur die Parkzeitüberschreitung, der Veregleich ist aber in zweiter Reihe aussteigen, kurz an einem Haus klinglen und wieder einsteigen.

    Das ist vielleicht streitbar, aber trotzdem parken und kein Halten.

    Wie gesgat, viel Spaß bei Gericht wenn es kommt. Bisher konnte noch KEINER belegen, dass er damit Erfolg hatte. Du bist aber bestimmt besser.

  • Chris_EDNC schrieb:
    das sind alles nur Meinungen (auch das im Fliegermagazin ist nicht mehr und imho auch über weite Strecken schlicht falsch)
    Verstehe ich dich richtig? Alle Aussagen der anderen sind nur persönliche Meinungen?
    Chris_EDNC schrieb:
    Dass die beiden Manöver an sich erstmal legal sind, steht hingegen vollkommen ausser Frage.
    Deine Aussage ist aber Fakt?

    Und das ist so weil DU es sagst? 

    Also der Rechtsanwalt, welcher den Artikel im Fliegermagazin veröffentlicht hat und als Beleg sogar mehrere offizielle Quellen angegeben hat, hat so gut wie komplett unrecht? Meinst du das wirklich?

  • Steffen_E schrieb:
    Ach je, Du meinst das kann nicht glaubwürdig durch Sichtung belegt werden?
    Das kann genauso belegt werden, wie wenn du einen Autofahrer wegen „Tempoverstoss durch Sichtung“ belangen willst. In AUT darf das die Polizei sogar… ABER eben: Es ist ein Verstoss gegen ein gesetztes und publiziertes Limit.

    Nochmal: Wie hoch ist das Tempolimit für einen tiefen Überflug? Jeweils für Fahrwerk drinnen und draussen bitte. 😂😂

    StevenOS schrieb:
    Und das ist so weil DU es sagst? 

    Ich habe nun schon mehrfach gesagt, dass das Luftamt Süd es genauso sieht…

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Und 150? 180? 200? Wo ist die Grenze? Wie gemessen?
    Schwarz oder weiß? Was ist es denn? Was? Grau? Kenne ich nicht! 


  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich habe nun schon mehrfach gesagt, dass das Luftamt Süd es genauso sieht…
    Und ich habe neulich mit jemandem von der Luftaufsicht gesprochen. Der sagt, dass es verboten ist.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ich habe nun schon mehrfach gesagt, dass das Luftamt Süd es genauso sieht…
    Auch das ist nicht richtig.
    Du hast gesagt, dass Du der Meinung bist, dass das Luftamt Süd das so gesagt habe.

    Hast Du aber die Frage gestellt, ob Du mit eingezogenem Fahrwerk mit 250 in 2m über die Bahn zischen darfst?

    Nein?

    Dann mach mal.

    Solange ist die Behauptung überflüssig, was das Luftamt Süd meint. in NRW und Niedersachsen sehen sie es jedenfalls nicht so...

    Alle diese "Luftamt xy hat gesagt" sind überflüssig, wenn man nicht die Antwort UND die Frage zeigt.

  • StevenOS schrieb:
    Deine Aussage ist aber Fakt?

    Und das ist so weil DU es sagst? 

    Steffen_E schrieb:
    Alle diese "Luftamt xy hat gesagt" sind überflüssig, wenn man nicht die Antwort UND die Frage zeigt.
    ja, das ist schon richtig....nur was bringt das? Siehe Verhaltenskodex

    Sei kein Troll und füttere ebensolche nicht!

  • Steffen_E schrieb:
    Alle diese "Luftamt xy hat gesagt" sind überflüssig, wenn man nicht die Antwort UND die Frage zeigt.
    Wieso überflüssig? Genau das ist doch die Argumentationsgrundlage: Behauptung aufstellen zur Bestätigung der eigenen Aussage, für die Behauptung keinerlei nähere Angaben machen, keinerlei weitere Belege anbringen. Einfach sagen, ich habe Recht weil ich Recht habe und das ist so weil ich ja auch behaupte, ich hätte einen zusätzlichen Beweis, den ich aber nicht belegen kann. Und alle anderen haben Unrecht. 

    Und WICHTIG: so lange immer wieder dasselbe behaupten, bis niemand mehr Bock hat zu Wiedersprechen. 

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