Mindesthöhe Low Approach

Forum - Luftrecht
  • Steffen_E schrieb:
    Bitte zeigen.
    Wozu? Du sagtest doch vorne dasselbe…

    StevenOS schrieb:
    Ja, wenn DU BEHAUPTEST, dass DIE DIR Recht gegeben haben

    Die haben mir nicht „Recht gegeben“, sondern nur das Offensichtliche nochmal bestätigt: Ein LA ist ein Flugmanöver, welches luftrechtlich gedeckt ist.

    Chris, Troll 😂

  • Postbote schrieb:
    Wenn ich landen will und plötzlich rennt eine Horde Hasen über die Bahn und ich Vollgas gebe
    Jup, alles rechtens und vollkommen legal. Du hattest ja auch eine LANDEABSICHT.

    PS: Habe gerade mit dem Luftamt Nord telefoniert. Die sagen alle, dass es verboten ist. Aber ich werde natürlich auch keine Beweise für meine Behauptung liefern.

  • Anhand der Abstände der Beiträge, muss das Wetter wohl schlecht bei euch sein. Falls es gut ist...geht raus fliegen.
  • Chris_EDNC schrieb:
    Wozu? Du sagtest doch vorne dasselbe…
    Ah ja, klar.

    Hast du also gar nicht vorliegen. Danke, das habe ich mir gedacht.

    ><((((*> 

  • Steffen_E schrieb:
    Hast du also gar nicht vorliegen. Danke, das habe ich mir gedacht.
    Doch natürlich habe ich die Mail noch. Ich verstehe nur nicht, warum du die sehen möchtest, wo du doch dasselbe sagst…

    Chris

  • MOIN schrieb:
    Macht′s doch nicht so kompliziert. Ihr fliegt zur Landung ganz normal und mein Gott man kann sich ja mal vertun und war zu schnell/zu hoch oder falsch ausgerichtet --> Go Around.
    Und
    Postbote schrieb: Wenn ich landen will und plötzlich rennt eine Horde Hasen über die Bahn und ich Vollgas gebe, möchte ich den Richter sehen welcher mich dafür bestraft

    All das ist garnicht notwendig und hier wird alles kreuz und quer zusammengewürfelt. Obwohl es doch eigentlich ganz einfach wäre... Am ende meinen alle irgendwie dasselbe, daher ist es wichtig, die Begrifflichkeiten sauber zu trennen.

    Also aufgepasst und mitgemacht, Papier und Bleistift raus:

    Man stelle sich vor, der geneigte Pilot fliegt im Gegenanflug eines unkontrollierten Platzes und hat nun verschiedene und vollkommen legale Möglichkeiten für den weiteren Flugverlauf, aus denen er eigenverantwortlich je nach Lust, Laune oder betrieblichen Erfordernissen wählen kann.

    1.) Er entscheidet sich zu landen. Also Sprechgruppe hervorgekramt, D-blabla zur Landung Piste XY, full stop (wie heisst das in deutsch gleich nochmal?).

    1.1) Er landet tatsächlich und rollt anschliessend ab

    1.2) Er kommt zu weit, sieht ′nen Maulwurfshügel, Nachbars Kind lauft auf die Piste, whatever... Sprechgruppe D-blabla startet durch. Das kann im Anflug sein oder auch nach dem Aufsetzen.Gas rein und ab dafür.

    2.) Er entscheidet sich für einen touch&go.  Sei es zu Übungszwecken, sei es um die Windbedingungen zu checken (Leewirbel etc...). Also Sprechgruppe D-blabla zum Aufsetzen und durchstarten Piste XX. Na und das tut er dann auch genauso, fliegt an, setzt kurz auf, schiebt Gas wieder rein und das war′s.

    Ich hoffe, bis hierher sind sich noch alle einig? ;)))

    3.) Er entscheidet sich, aus welchen Gründen auch immer, einen Tiefanflug (low approach) zu fliegen. Sei es zu Übungszwecken und Landegebühr sparen/Reifen zu schonen, sei es um die Windbedingungen zu checken (Leewirbel etc...), whatever. Also Sprechgruppe D-blabla Tiefanflug Piste XY. Und das fliegt er dann auch, im Endanflug bis zur Schwelle sinken, bei Überflug derselben Gas rein und ab dafür. Alles easy und niemand kann dagegen etwas sagen, was denn auch... Das ist komplett legal. Und hier scheiden sich in unserer netten Diskussion die ersten Geister...

    4.) Er entscheidet sich, aus welchen Gründen auch immer, für einen tiefen Überflug (low pass). Sei es zu Übungszwecken (center line in definierter Höhe abfliegen, sei es für einen Pistencheck (Maulwurfshügel?), sei es für einen Aussencheck (Fahrwerk draussen?), whatever.  Also Sprechgruppe D-blabla, tiefer Überflug Piste XY. Und diesen fliegt er dann, Endanflug, bis zur Schwelle sinken, Bahn tief bis zum Ende überfliegen, Gas rein und ab dafür. Das ist ebenso komplett legal. Und hier scheiden sich in unserer netten Diskussion weitere Geister... ;)

    All diese Manöver sind vorgesehen und je nach Situation haben all diese Manöver ihre Berechtigung. Für jedes gibt es eine eigene Sprechgruppe und diese sollte auch entsprechend verwendet werden, um übrigen Verkehr die Chance zu geben vorherzusehen, wo man in 1-2 Minuten wahrscheinlich ist. Also dieses "Ich will zwar einen low approach fliegen, habe aber Schiss, dass mich jemand anpisst, also sage ich einfach, dass ich landen will" ist einfach nur ganz schlecht!

    Das ist auch die Meinung des Luftamt Süd und auch vollkommen logisch, weltweit wird das genau so praktiziert.

    Für all diese Manöver sind nirgendwo irgendwelche Limits definiert, sei es Höhe oder Geschwindigkeit oder Konfiguration des Fliegers. Da findet niemand irgendwas handfestes, aber es gibt viele versch. Meinungen und Interpretationen...

    Wo sich dann die letzten Geister auch noch scheiden sind Rambo-Manöver, wo jemand mit Testosteronproblemen in 10 cm Höhe und VNE die Piste entlangbrettert. Sowas ist maximal dämlich, das sehe ich ganz genauso. Aber ob das _wirklich_ strafbar ist und vor Gericht so bewertet wird, also das möchte ich erstmal sehen. Es gibt noch kein Urteil in dieser Richtung, das "Argument", dass ja schon Bussgelder verhängt und evtl. auch bezahlt wurden ist keines, siehe Bonn Hangelar. Und ob da irgendein RP "die verklage ich alle!" sagt, geschenkt, soll er ruhig. Hier müss man sich also noch etwas gedulden, vielleicht wird sowas mal vor Gericht ausgefochten.

    Bittesehr, ich helfe gerne.


    Chris

  • Steffen_E schrieb:
    Chris_EDNC schrieb:
    So und gegen welchen Paragraf verstösst jemand, der mit z.B. 130 km/h über eine Landebahn fliegt? Oder 150 km/h? Ab wann wird es plötzlich illegal?
    Ach komm, Du bist doch nicht so inkompetent in SERA wie Du Dich jetzt darstellst.

    Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur zum Zwecke der Landung (was ein Überflug zur Durchstartübung oder zur Sichtung wäre) oder zur Landung unterschritten werden.

    Ein Überflug mit nahe vNE ist völlig eindeutig kein Zweck der Landung, da brauchst Du nicht mit 130 zu kommen, was natürlich und logischerweise nicht erkennbar zu schnell ist.

    Chris_EDNC schrieb:
    Wenn mich wegen sowas jemand anzeigt, würde ich vor Gericht streiten.
    Wenn die Anzeige durch eine behördliche Person kommt, hast Du da genauso wenig Chancen wie beim Parken (zB in zweiter Reihe kurz das Fahrzeug verlassen)

    Und ich kenne Leute die das durchhaben. Wenn Du meinst besser zu sein als die, die die Erfahrung schon gemacht haben, viel Spaß...

    Wann das zur Anzeige kommt jetzt mal ganz aussen vor. Einen flotten Überflug in 50m kann auch ein Behördenmitarbeiter einfach übersehen. In 1m aber eben nicht...

    Das war auf einem Flugtag übrigens 5-stellig...

    Steffen, sei mir nicht bös aber Du schreibst nur Stuss. Zum einen. Die Anzege muß gerichtsfeste Beweise haben. Für eine zu hohe Geschwindigkeit mußt Du ein Beweismittel vorlegen das den "Verstoss" gerichtsfest belegen kann.  Ich würde jederzeit behaupten das ich max 120 km/h geflogen bin (ungefähre Anfluggeschwindigkeit für eine normale Landung) oder drunter. Soll mal einer das Gegenteil behaupten.

    Beispiel wie schwer das ist? Vor einigen Monden hat ein Anwohner in Bonn Hangelar die Behörden so dermassen wild gemacht das er jeglichen Flieger der vermeintlich nicht in der Platzrunde war oder zu tief/ schnell etc. angezeigt hat. Das Resultat war eine hoch komplizierte Messeinrichtung die jeglichen Flieger in der Platzrunde filmte. Dieses Gerät war nicht in der Lage einen einzigen Verstoss zu protokollieren.

    Jetzt zu dem Anzeigenden der einen Verstoss melden will weil ich einen "Low Approach" gemacht habe, zu schnell, nicht in Landekonfiguration. Zum einen würde ich ihm absprechen das ich nicht in Landekonfiguration war. Selbst wenn ich keine Klappen draaussen hatte würde ich das als meine Entscheidung definieren. Es gibt schliesslich keinen Zwang diese zu setzen....Den würde ich vor Gericht zerpflücken wie ne Pusteblume weil ich erstmal seine Eignung hinterfragen würde, dann das Messverfahren in Frage stellen würde und dann mich darauf berufen würde das ich als PIC die Situation als zu risikoreich eingeschätzt hätte. Ende der Diskussion. Das würde ich sogar mit Mitarbeitern der Luftaufsicht machen da sie zumindest den letzten Faktor nicht bewerten könnten. Kündige ich so ein Unterfangen vorher natürlich an, ja mein Gott wie sagte Einstein einst: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit der Menschen. Beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.....

    So und bevor Du jetzt weiter rumschurbulierst, Nenne mir eine nachvollziehbare dokumentierte Vorschrift wie ein Low Approach ausseh darf oder eben nicht. Und nicht wieder das zitieren von irgendwelchen Texten von denen Du gehört hast. NEnn sie, zitiere sie per Copy & Paste und nenne die Quelle. Ansonsten bist DU für mich kein adäquater Disussionspartner....

  • MOIN schrieb:
    Für eine zu hohe Geschwindigkeit mußt Du ein Beweismittel vorlegen das den "Verstoss" gerichtsfest belegen kann.
    Noch besser: Es müsste erstmal ein Limit geben, gegen das man verstossen könnte. Gibt es aber nicht... ;))

    Chris

  • wie im Zoo hier, macht bitte weiter, sehr unterhaltsam!

    90% der Schreiber hier hat sich eh noch nie in ne Kontrollzone getraut, da bin ich recht sicher.

  • Kontrollzonen? Du verstehst das Problem. Nicht. ;)


    Chris

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