Mindesthöhe Low Approach

Forum - Luftrecht
  • marcom schrieb:

    Hallo Foristen,

    gibt es eigentlich eine Höhe, die man bei einem Low Approach nicht unterschreiten darf?

    Z.B. an Verkehrsflughäfen?

    Hier nochmal die Ausgangsfrage :-)

    Platt gesagt: Darf ich in Hamburg einen low approach oder low pass machen?

    Wir kennen nun verschiedene Meinungen, und das die LaLuBes offensichtlich unterschiedlich aktiv werden ....aber letztlich hat es noch keiner auf die Spitze getrieben und ein Urteil erwirkt

    Bleibt wohl nur, dass ich als PIC für mich bewerte, ob mein Vorhaben für andere störend (also i.d.R Lärm), gefährdend oder umweltschädigend ist. Jedenfalls wird der Mensch auf dem Tower (oder weitergesponnen, der Flugleiter - so lange es den noch gibt) für mich keine Entscheidung treffen.

    Für mich heißt das bei Verkehrsflughäfen (so interpretiere ich seit Jahren die Gegebenheiten) : einen low approach mach ich hin und wieder, einen low pass nicht ...und das obwohl ich keine echte Landeabsicht habe. Die LaLuBes sind nicht doof, wenn sie wollen und mit Aufwand können sie sich die Aufzeichnungen Radar/Funk zeigen lassen....und ich erkenne an, das Dritte sich gestört fühlen könnten, wenn ich "Inübunghaltung" mit 110kn mit entsprechender Powersetting und einer C172 in 2m praktiziere...(sinngemäß auch bei VLP′s)

  • Täusche ich mich, oder verkommt der Thread - wie so viele - zu Steffen_E vs. Chris_EDNC - Rumble in the Jungle?

  • yep, aber rumble in the jungle war sicher eine andere Liga!

  • TobiasM schrieb:
    Täusche ich mich, oder verkommt der Thread - wie so viele - zu Steffen_E vs. Chris_EDNC - Rumble in the Jungle?
    Nö, ich sage dazu nix mehr. Ist schon alles gesagt.

    Aber wenn das so viele sind, könntest Du ja mal versuchen zu entscheiden, wer falsch liegt.

    solange werde ich technischen und rechtlichen Blödsinn weiterhin markieren. Kann ich ja nix zu, dass von ihm soviel dazu kommt.

  • Steffen_E schrieb:
    solange werde ich technischen und rechtlichen Blödsinn weiterhin markieren.
    Dito 😂

    Wenn ich den BS hier unkommentiert stehen lasse, ist ja auch keinem geholfen.

    Chris

  • Ist wohl doch nur ne Frage der Landeabsicht?
    Ich fliege nach Friedrichshafen, mit PPR, oder Erfurt.  Dann bin ich zu hoch oder zu schnell oder 3 Hasen im Weg....  go around, Vollgas in 5m über der Piste, Platzrunde, landen.  Oder ich sehe den Windsack, auweia, lande nicht, und lande woanders.
    Ist doch safe.

    Jetzt ist aber Corona, ich fliege zum Spaß nach Frankfurt, frage und bekomme einen ′tiefen Überflug, dann Ausflug am Main entlang zum Sightseeing′.
    Wie wir gelernt haben ist das nicht cool, wg Unterschreiten der Mindestflughöhe. Es wird mir auch schwer fallen in FRA mit ′Landeabsichten′ zu argumentieren. Freiwillig 500.- Landegebühr?.... kein PPR.. keine entspr. Flugvorbereitung... keine records bei https://secais.dfs.de.. usw.

    Irgendwo wurde aber auch geschrieben daß generell ein ′simulierter Landeanflug zu Trainingszwecken′  nicht zu beanstanden wäre.
    Danach natürlich ab in die Lüfte, und nicht sightseeing am Main entlang, mit Hochhaus höher als meine Flughöhe.

  • Maraio schrieb:
    Ist wohl doch nur ne Frage der Landeabsicht?
    Nein, denn ein LA / LP beinhaltet keine Landeabsicht. Diese kann bei einem weiteren Anflug vorliegen, muss aber nicht.

    Da ich nun wieder zu Hause bin und mich den beiden "Kollegen", welche mich verdächtigen, mir das mit dem Luftamt Süd nur aus den Fingern zu saugen, verpflichtet fühle, hier noch die Antwort meiner Anfrage per Mail:

    Frage:
    [...]
    Es wird regelmässig auf SERA.5005f verwiesen, wonach in Europa die Sicherheitsmindesthöhe von 500 Fuß über Grund ausser zum Start oder zur Landung nicht unterschritten werden darf. Umkehrschluss: Low approach/Tiefanflug dient nicht der Landung, muss also illegal sein.
    [...]
    Laut weit verbreiteter Meinung (z.B. 12/19 Fliegermagazin) ist beides verboten.
    Zitat: "Nach § 44 LuftVO handelt ordnungswidrig, wer gegen eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 verstößt. Unter Ziffer 5 findet sich ganz konkret der Verstoß gegen SERA.3105 Satz 2 in Verbindung mit SERA.5005 (f), also die Unterschreitung der Mindesthöhe. Nach § 58 LuftVG kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden!"
    Es darf also nur unter 500ft gesunken werden, wenn die eindeutige Landeabsicht vorliegt, ein per Standardsprechgruppe angekündigter low approach/low pass wäre also von vornherein illegal (keine Landeabsicht), sofern es die zuständige Behörde nicht vorher genehmigt hat.
    [...]

    Antwort von Herr Leidl (norbert.leidl@reg-ob.bayern.de):
    Sehr geehrter Hr. Schütt,
    auch wir kennen zunächst keinen Rechtsbezug, der speziell diese beiden Flugmanöver "low approach" und " low pass" explizit von der Mindesthöhenbestimmung befreit. Von der Zielsetzung dieser Regelung sind die Aspekte Lärm und Sicherheit maßgeblich. Beide sind bei einem Überflug einer Start- und Landebahn eines Flugplatzes nicht berührt. Um es auch formal im richtigen Kontext zu sehen handelt es sich nach unserer Auslegung in beiden Fällen um eine nicht abgeschlossene Landung mit nachfolgendem Wiederstart. Insofern finden wir diese Flugmanöver auch von der SERA 5005f abgedeckt.
    Um eine generelle, bundesweit einheitliche Bewertung dieser Flugmanöver zu erhalten bedürfte es u.E. aber eine klärenden Aussage des Bundesverkehrsministeriums (BMVI)

    Soweit also deren Auffassung. Das BMVI habe ich angefragt, aber auch auf Nachfrage keine Antwort (welche mir aber zugesichert wurde) erhalten.

    Bitte, danke, gern geschehen.


    Chris

  • Ach ja, hier wurde die Mindesthöhe definitiv unterschritten (ab 09:30)

    LINK

  • Chris_EDNC schrieb:
    auch wir kennen zunächst keinen Rechtsbezug, der speziell diese beiden Flugmanöver "low approach" und " low pass" explizit von der Mindesthöhenbestimmung befreit   ....    handelt es sich nach unserer Auslegung in beiden Fällen um eine nicht abgeschlossene Landung mit nachfolgendem Wiederstart.

    Auch nur eine Meinung, aber du scheinst das als Freischein zu sehen. 

    Je weniger das was du gemacht hast, nach Landung ausgesehen hat, umso mehr Ärger kannst du bekommen! Und wenn dabei sogar was passiert ist, werden Auslegungen auch mal gegen dich ausgelegt. 

    Du kennst wahrscheinlich nur Fälle, bei denen ein Pilot den Hals aus der Schlinge bekommen hat und sich dann brüstet, Recht gehabt zu haben. Die Fälle mit Verurteilung werden selten an Stammtischen diskutiert, von diesen erzählen die gemarterten Piloten nämlich nicht gerne.
  • ronnski schrieb:
    Auch nur eine Meinung
    Selbstverständlich (wenn auch eine sehr starke), siehe auch mein Posting bereits auf Seite 3:
    Chris_EDNC schrieb:
    Solange es da kein letztinstanzliches Urteil gibt
    [...]
    das sind alles nur Meinungen
    [...]
    So ein Prozess wäre mal interessant.

    Und solange es kein solches Urteil gibt...

    ronnski schrieb:
    aber du scheinst das als Freischein zu sehen.

    Unsinn. Mir ging es primär nur darum klarzustellen, dass LA/LP an sich erstmal legale Manöver sind und die Standardbegründung für deren angebliche Illegalität (Unterschreitung Sicherheitsmindesthöhe) keine ist.

    ronnski schrieb:
    Die Fälle mit Verurteilung

    Kennst du einen?


    Chris

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