Halbkreisflughöhen / 1013

Forum - Luftrecht
  • Ich gebe hier nur meine Beobachtung wieder. 

    Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass in FIS jemals auf die Anwendung dieser Regel hingewiesen worden wäre. Und das obwohl an sehr guten WE-Tagen auf meinem Weg auf die Inseln mindestens eine mittlere zweistellige Anzahl von Piloten die FIS Frequenz belegt. 

  • ich sag ja nur, dass ich erstaunt bin. Vielleicht sollte ich mich mal umhören wie viele es tatsächlich machen. Die meisten fliegen allerdings eher unter TA, daher ist es kein so eindeutiger Lastfall.

    Auf FIS habe ich auch noch nie was gehört.

  • Ich habe gerade einmal eine kleine Auswertung in FR24 gemacht. 10 Maschinen (M und E) >5.000ft. Einhaltung der Halbkreis-Flugregel: genau 0.

  • Moin, tatsächlich ist mir der Part aus SERA auch unbekannt, nie davon gehört und um ehrlich zu sein habe ich mich da auch nicht informiert. Ich fliege und Schule die gängige Praxis ab TA nach Halbkreisflugregeln zu fliegen. Unsere Schüler machen das so, und eigentlich auch jeder Pilot hier am Platz ,mit dem ich mal eine Auffrischungsschulung geflogen bin.

    Aber was auch stimmt ist, das man so ab FL60-65 eigentlich kaum noch Verkehr hat. Da oben ist es meist komplett ruhig und sehr viel entspannter. Ich werde nie verstehen, warum man am Wochenende bei bestem Wetter in 2000ft rumeiert und sich abends beschwert, dass dort soooo viel los war...

  • Himmel hilf!


    In diesem Thread werden Begrifflichkeiten und Bestimmungen so herzlich durcheinandergeworfen, dass man kaum weiß, wo man mit dem Aufräumen anfangen soll.


    Surrogat2000 ist der erste und einzige, der sich korrekt an seine "Schulzeit" erinnert, und der mit seiner Antwort nicht noch weitere mißverstandene und mißverständliche Begriffe neu in die Diskussion einführt.


    Zuerst und zumeist: Selbstverständlich müssen die Halbkreisflughöhen beachtet und befolgt werden. Sie stellen eine Verkehrsregelung dar, genauso, wie z.b. das Rechtsfahrgebot auf der Straße. Da fragt ja auch niemand: "...sag mal, kennst du einen, der so fährt?"


    Dann: Die Halbkreisflughöhen, von denen hier die Rede ist, sind deutsches Luftrecht. Sie werden vom Bundesaufsichtsamt für die Flugsicherung festgelegt und als NfL veröffentlicht. Soweit sie den VFR-Verkehr betreffen, sind die Grundzüge bekannt: Oberhalb 5000 ft MSL* und/oder 2000 ft AGL ist unser Höhenmesser auf den Standard-Luftdruck von 1013,2 hPa einzustellen, und nur dann ist das Fliegen nach Flugflächen und somit von Halbkreisflughöhen möglich.

    * Eine Ausnahme gilt bei besonders hohem Luftdruck, dann kann es auch schon bei 4500 ft MSL mit der Standard-Einstellung losgehen.


    Jo, und dann hat VFR im ersten Halbkreis die Flugflächen 55, 75 und 95 zur Verfügung, im zweiten Halbkreis die Flugflächen 45 (s.o.), 65 und 85. Darüber ist Schluss, denn VFR geht regelmäßig nur unter FL 100 (Luftraum "E").


    Bewertung: Halbkreisflughöhen sind ein Mittel der Zusammenstoßvermeidung, sie
    sind gültig für den reinen Reiseflug. Selbstverständlich "dürfen" wir steigen und sinken, daher ist die Einhaltung der Halbkreisflughöhen relativ und auf entsprechende längere Streckenabschnitte beschränkt. Im VFR immer nach Entscheidung des Piloten.


    Abgrenzung: Das Schielen auf europäisches Recht (SERA) ist hier unangebracht, genauso wie die Vermischung mit den Bestimmungen für den Instrumentenflug. Begriffe wie Übergangsflughöhen/Übergangsflugflächen, TA/TL, sind reine IFR-Begrifflichkeiten, die man gesondert betrachten muss.

    Freundliche Grüße!




  • „Begriffe wie Übergangsflughöhen/-Flugflächen, TA/TL, sind reine IFR-Begrifflichkeiten“

    Ist das wirklich so? Kürzlich (wörtlich) bei FIS: „Achso, sie fliegen ja auf Flugfläche...“

  • Gerneflieger schrieb:
    Ist das wirklich so?
    Nein, es ist nicht so. Die Übergangshöhe gilt auch für VFR. Un man darf auch VFR im Luftraum C oberhalb FL100 unterwegs sein, nur eine ATC-Freigabe ist notwendig.

    Der einzige für VFR-Flüge gesperrte Luftraum ist der Luftraum A. (Außer gesperrte Gebiete, natürlich)

    Grüße,

    Rudy

  • Weiter gehts mit IFR

    Übergangsflughöhen/-Flugflächen sind nicht etwas, das gesetzlich "für Deutschland" geregelt wäre, schon gar nicht für Europa, sondern diese Werte sind individuell für jedes einzelne IFR- Anflugverfahren festgelegt. Das heißt, für jede einzelne Piste extra.  
    Wer gern ATIS hört, der kennt die Ansage "Transition-Level Six-Zero" für den Sinkflug auf eine Piste. Weht der Wind aus der anderen Richtung, heißt es vielleicht "Transition-Level Seven-Zero" (Beispiel Hannover). Grund: der eine Anflug führt über die Hügel, der andere über flaches Land. Über den Hügeln gibt man dem Piloten schon in größerer Höhe den auf Meereshöhe bezogenen Höhenwert, also das QNH, also liegt das TL hier höher.


    Und was ist jetzt mit den Halbkreisen? Ja, auch...
    Im ersten Halbkreis sind für IFR die ungeraden Zehner vorgesehen, im zweiten Halbkreis die geraden Zehner. Also FL 70, 90, 110, 130... im ersten und FL 60, 80, 100, 120... im zweiten Halbkreis. Gerade-Ungerade heißt das Spiel.
    Zur Planung von IFR-Flügen existiert die Streckenkarte, auf der jede einzelne IFR-Flugstrecke dargestellt und bezeichnet ist. Und was finden wir in der Beschriftung der Flugstrecken? even oder odd, je nach Flugrichtung. Oder auch nur even oder nur odd.

    Streckenkarte zur Ansicht: https://aip.dfs.de/BasicIFR/2023JUL13/pages/5DDF778ED289832751AC4A35163C0DA0.html

    Wenn man dann auf das Drucker-Symbol klickt, läßt sich die Karte bis zur Lesbarkeit vergrößern.

    @Gerneflieger und @rcepeda: Bitte sorgfältig lesen, den Sinn erfassen, dann keinen Unsinn schreiben! Ihr könnt ja mal auf der Sichtflugkarte die Übergangs-Flugfäche suchen...


  • Da ich mit dem UL logischerweise nur nach VFR fliege, halte ich mich an das, was ich diesbezüglich gelernt und in der Prüfung abgeliefert habe, ständig/ wöchentlich mit FIS so praktiziere und was von denen noch nicht ein einziges Mal bemängelt wurde: „D-Mxxx, soeben gestartet in xxx, momentane Position yyy, Zielflugplatz zzz, momentane FLUGFLÄCHE 55, (65, 75, 85, 95); bitte um Verkehrsinfo falls möglich“. Da ich auf Strecke gerne hoch fliege, melde ich mich bei denen immer erst nach Überschreiten von 5000 ft an; seit zweieinhalb Jahren während ca. 300 Flugstunden immer gleich; bisher ohne irgendwelche Beschwerden oder Korrekturen seitens FIS.  Scheint denen also offensichtlich zu passen. Was da der Unsinn sein soll, erschliesst sich mir nicht. Muss es aber auch nicht. Wünsche allen Diskutanten noch eine schöne Flugsaison!😊

  • Die Definition von Übergangshöhe und Übergangsfläche kommen ursprünglich aus dem ICAO Document 8168, Band I: Procedures for Air Navigation Services - Aircraft Operations (Seite I-1-1-7):

    Transition altitude. The altitude at or below which the vertical position of an aircraft is controlled by reference to
    altitudes.
    Transition layer. The airspace between the transition altitude and the transition level.
    Transition level. The lowest flight level available for use above the transition altitude. 

    Das man unter der Übergangshöhe von "Altitude" spricht und darüber von "Levels" steht im ICAO Annex 2 - Rules of the Air (Seite 3-1, Paragraph 3.1.3 Cruising Levels):

    The cruising levels at which a flight or a portion of a flight is to be conducted shall be in terms of:
          a) flight levels, for flights at or above the lowest usable flight level or, where applicable, above the transition altitude;
         b) altitudes, for flights below the lowest usable flight level or, where applicable, at or below the transition altitude.

    Note.— The system of flight levels is prescribed in the Procedures for Air Navigation Services — Aircraft Operations (Doc 8168).

    Die "Halbkreisflugregeln" sind auch in ICAO Annex 2 Definiert.  Sie werden angegeben:

    Für VFR Flüge im Paragraph 4.7 (Seite 4-1):

    4.7 Except where otherwise indicated in air traffic control clearances or specified by the appropriate ATS authority, VFR flights in level cruising flight when operated above 900 m (3 000 ft) from the ground or water, or a higher datum as specified by the appropriate ATS authority, shall be conducted at a cruising level appropriate to the track as specified in the tables of cruising levels in Appendix 3.

    und für IFR Fluge im Paragraph 5.3.1 (Seite 5-1):

    An IFR flight operating in level cruising flight outside of controlled airspace shall be flown at a cruising level appropriate to its track as specified in:
    a) the tables of cruising levels in Appendix 3, except when otherwise specified by the appropriate ATS authority for flight at or below 900 m (3 000 ft) above mean sea level; or
    b) a modified table of cruising levels, when so prescribed in accordance with Appendix 3 for flight above FL 410.

    Note.— This provision does not preclude the use of cruise climb techniques by aircraft in supersonic flight.

    Und im Anhang 3 definiert: Seite APP-3-1 in Füßen für Gebiete mit RVSM (Reduced Vertical Separation Minima), APP-3-2 in Metern für Gebiete mit RVSM, Seite APP-3-3 in Füßen für Gebiete ohne RVSM und APP-3-4 in Metern für Gebiete ohne RVSM.

    So weit so gut. Aber die ICAO Dokumente sind nicht Gesetze. Jedes Land, das das Abkommen unterzeichnet hat, muss diese Regeln in seinem eigenen Recht umsetzen. In der EU wird das auf europäische Ebene gemacht: dafür haben wir seit 2012 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung , a.k.a SERA. Und dort finden wir genau dasselbe, dass wir im ICAO Annex 2 gefunden haben. Aber diesmal auf Deutsch:

    SERA.3110 Reiseflughöhen
    Die Reiseflughöhen, in denen ein Flug oder Flugabschnitt durchzuführen ist, sind anzugeben als
    a) Flugflächen für Flüge in oder oberhalb der tiefsten nutzbaren Flugfläche oder, falls anwendbar, oberhalb der Übergangshöhe;
    b) Höhen für Flüge unterhalb der tiefsten nutzbaren Flugfläche oder, falls anwendbar, unterhalb der Übergangshöhe.

    SERA.5005 Sichtflugregeln
    (...)
    g) Soweit in Flugverkehrskontrollfreigaben oder Vorschriften der zuständigen Behörde nichts anderes bestimmt ist, sind Flüge nach Sichtflugregeln im Horizontalreiseflug, wenn sie oberhalb 900 m (3 000 ft) über dem Boden oder Wasser oder einer gegebenenfalls von der zuständigen Behörde festgelegten größeren Höhe durchgeführt werden, in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist.
    (...)

    SERA.5025 Instrumentenflugregeln — Regeln für Flüge nach Instrumentenflugregeln außerhalb des kontrollierten Luftraums

    a) Reiseflugflächen

    Flüge nach Instrumentenflugregeln im Horizontalreiseflug außerhalb des kontrollierten Luftraums sind in einer Reiseflughöhe durchzuführen, die entsprechend dem Kurs über Grund in der Tabelle der Reiseflughöhen in Anlage 3 festgelegt ist, soweit von der zuständigen Behörde für Flüge in oder unterhalb 900 m (3 000 ft) über NN nichts anderes bestimmt ist.

    Die Hervorhebungen in den letzten Zitaten sind meine, um zu Zeigen, dass die Halbkreisfluregeln von der Übergangshöhe entkoppelt sind, und eigentlich ab 3000′ anzuwenden sind. Die Tabelle in Anlage 3 ist uns schon bekannt.

    Bemerkenswert wird es weder im SERA noch in ICAO Doc 8168 oder Annex 2 nicht definiert, wie hoch die Übergangshöhe ist. Das kann jedes Land festlegen und sie machen es in Abhängigkeit von der Topographie. Länder mit höhen Bergen legen in höhere Übergangshöhe fest: in Österreich ist die TA 10.000′, in Kolumbien wie in den USA 18.000′. Hier in Deutschland haben wir nicht so höhen Bergen, uns reichen die 5000′. Diese Übergangshöhe wird in der AIP veröffentlich, i.d.R. im Abschnitt ENR 1.7. Als Beispiel haben wir das AIP Österreich (ENR 1.7 - Höhenmessereinstellverfahren, Seite 1.7.1):

    2.1.4. Als Übergangshöhe innerhalb der FIR Wien ist 10000 FT AMSL festgelegt. Aufgrund der besonderen topografischen Gegebenheiten sind Anflüge nach Innsbruck von dieser Regelung ausgenommen. Stattdessen wird seitens ATC eine individuelle übergangshöhe und die daraus resultierende Übergangsfläche an jedes anfliegende Luftfahrzeug übermittelt.

    Un jetzt kommen wir zum AIP Deutschland. ENR 1.7. hat getrennte Bestimmungen für VRF und IFR Flüge, obwohl beide gleich sind. Der einzige Unterschied ist, dass die Übergangshöhe nur für IFR Flüge ernannt wird. Ich nehme an, dass genau deswegen manche Piloten glauben, dass die Übergangshöhe nur für IFR gilt.

    Und wir kehren zum Anfangsthema zurück: Halbkreisflugregeln. Hier finden wir etwas sehr interesantes: Das AIP IFR definiert die Höhen und Fläche sowohl für IFR als auch für VFR ab 3000′, genauso wie ICAO und SERA. Das AIP VFR definiert sie aber nur für VFR Flüge ab 5000′. Die jeweilige Seite im AIP IFR is neuer (25.03.2021)als die im AIP VFR (24.12.2015). Vielleicht wird sie in näherer Zukunft aktualisiert. Ja. Hoffentlich.

    Ok. Ich entschuldige mich für so viel Unsinn in einem Beitrag. Ich bitte nur, wenn jemand mich widersprechen möchte, ein paar Quellen zu Zitieren, damit ich mich bilden kann.

    Grüße,

    Rudy

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