Eine Falle für aufgelastete ULs im Südwesten

Forum - Luftrecht
  • MOIN schrieb:
    Wiederstart verweigern? 
    Du kannst Dich dann ja auf LuftVG §25 (2) beziehen und damit den Wiederstart durchsetzen.

    Das Thema Abtransport gab es schon mit Polizeihilfe...

  • Steffen_E schrieb:
    Du kannst Dich dann ja auf LuftVG §25 (2) beziehen
    Welchen Punkt dieses Gesetzes meinst du genau?
  • Uli-Light schrieb:
    Welchen Punkt dieses Gesetzes meinst du genau?
    Na Absatz (2)

    Eine Genehmigung für den Widerstart benötigst Du nicht, wenn die (Aussen-)Landung zur Sicherheit erfolgte. Der Widerstart darf nach Bekanntgabe von Personendaten und Versicherung nicht verweigert werden.

    Bleibt also die Frage, warum Du eine Sicherheitslandung an dem Flugplatz gemacht hast, der ausgerechnet für Dein UL nicht zugelassen ist.

    Ich sehe es halt so: wenn jemand eine Regel gegen mich verwenden will, schau ich mal nach ob es nicht eine Regel gibt die das neutralisiert. Und da ist die 25 durchaus geeignet, auch wenn sie dafür natürlich eigentlich nicht vorgesehen ist....

    Und ausserdem gilt immer, dass eine spezielle Genehmigung kein Verbot anderer Dinge darstellt. Es geht nur darum, dass die notwendige Genehmigung auf andere Weise entstehen muss.

  • Ist halt ungünstig, dass man erst ziemlich lange nach der Landung die Probleme bekommt. Und erst dann die berühmte Wespe aus dem Hut zaubern, weiss nicht recht…

    Chris

  • Steffen_E schrieb:
    Bleibt also die Frage, warum Du eine Sicherheitslandung an dem Flugplatz gemacht hast,
    Was wäre denn dafür ein guter Grund? Muss ja einer sein, der dem Wiederstarten anschließend nicht im Weg steht.
  • Moin,

    ist das nicht alles etwas konstruiert?

    Ich vermute, das es eine der Nachwehen der 600kg-Zulassung ist, das bestimmte Plätze mit sagen wir mal unglücklicher Formulierung ein juristisches Problem haben. Das wird sich bei entsprechender Nachfrage nach Landungen auch Regeln analog Dänemark oder Frankreich. Wegbleiben ohne vorherige Anfrage halte ich für eine schlechte Lösung, denn erst Nachfrage generiert Handlungsbedarf. Und dank der Reichweite des Forums sind jetzt ja mehr Leute mit diesem Problem vertraut ( was eine der ganz großen Stärken des Forums ist ). Es ist ab jetzt auch eine der Fragen, die ich vor dem Flug zu einem Platz stelle: ob ich mit mehr als 472,5kg was zu beachten habe. Aber ob ich mit dem zitieren eines Paragrafen einer dann vorgeblichen Sicherheitslandung mich wieder von Acker mache? 

    Da muss vorher schon einiges schief gelaufen sein, das das mein Plan würde.

    Gruss Raller 

  • raller schrieb:
    ist das nicht alles etwas konstruiert?
    Natürlich, aber das ist es schon die ganze Zeit.
    raller schrieb:
    Da muss vorher schon einiges schief gelaufen sein, das das mein Plan würde.
    Du liest jede Seite der AIP so genau, dass Dir immer auffällt, dass Dein Flugzeug gerade eben irgendein Detail nicht erfüllt, wie zB diese Zeile mit den 60dB?
    Dann Respekt. Ich hätte das bei dieser Zeile ohne diesen Hinweis am Anfang nicht erkannt. Danke an Naters daher für den Thread. 
    Chris_EDNC schrieb:
    Ist halt ungünstig, dass man erst ziemlich lange nach der Landung die Probleme bekommt. Und erst dann die berühmte Wespe aus dem Hut zaubern, weiss nicht recht…
    Pfft, wenn sie ein Argument brauchen, bekommen sie halt eins. Können sie ja den Gegenbeweis antreten...

    Ist aber allemal mindestens so gut wie Dein für das LFZ ungültige Lärmzeugnis.

    Aber wer redet denn vo nder Wespe? Der Eindruck eines unrund laufenden Motors ohne Ausfall ist auch ein guter Grund. Will irgendjemand gegenhalten, dass das der Sicherheit dienlich ist erstmal zu landen und die ganze Sache zu sortieren? War ja vielleicht nur Vereisung oder Vaporlock. Oder ob meine Tankwarnleuchte auf einmal geblinkt hat obwohl ich doch gut betankt war? Vielleicht war ja der Tankdeckel verloren und es war wirklich kurz vor trocken. Muss man doch wohl prüfen ohne gleich pray to heaven als Squawk zu wählen. Und dann musste man halt zur Beruhigung erstmal einen Kaffe trinken und eine Weile entspannen.

    Die Tatsache, dass eine C210 mit um die 95dB(A) da starten darf, ein UL mit 60,1dB(A) aber nicht, schreit doch danach mit gleicher Qualität zu antworten...

  • Moin,

    ich hätte das mit den 60db vermutlich nicht selbst gefunden, bin jetzt aber zumindest für den Moment sensibilisiert, das es da ein Problem gibt. Aber genau wegen solcher Dinge kontaktiere ich den Platz vorher. Die Wahrscheinlichkeit, der Erste mit so einem Problem zu sein ist relativ gering und niemand kennt die kleinen Probleme am Platz besser als die Platzbetreiber…

    Und das es im Moment die 60db bei UL gibt, ist keine Absicht oder der Wunsch der Betreiber, da bin ich mir ziemlich sicher.

    Gruss Raller 

  • Uli-Light schrieb:
    Was wäre denn dafür ein guter Grund? Muss ja einer sein, der dem Wiederstarten anschließend nicht im Weg steht.
    Man glaubt gar nicht, wie rasch sich das Kabel (z.B.) vom Öldrucksensor lösen könnte ;-)

    -> Sicherheitslandung, Ein Blick unter die Cowling und das Problem ist zweifelsfrei gelöst und einem Start steht nichts mehr im Weg....

  • ... was wäre, wenn ich bei solchen Plätzen vor der Landung beim Tower angeben würde, dass mein Motor vor ein paar Minuten mal gespotzt hat und ich das nebenbei mal kontrollieren möchte mit dem Hinweis, dass es keine Notlandung ist?

    Eine Landegenehmigung dürfte man mir wohl nicht verweigern und den Start nach  §25 Abs 2.3 LuftVG auch nicht.

    Viele Grüße
    vom Bodenpersonal im Unruhestand
    Ralf

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