Passagierberechtigung nach Erweiterung des SPL um TMG

Forum - Umschulung & andere Lizenzen
  • Hallo zusammen, 

    ich habe eine kurze Frage. Ich bin seit 2016 in Besitz einer SPL Lizenz und habe damals schon um die Passagierberechtigung zu erlangen die 10 Stunden bzw. 30 Starts nach Schein gemacht. Jetzt habe ich heute meine neue Lizenz mit der Erweiterung auf TMG erhalten (Prüfung war vor 2 Wochen). Nun meine Frage, muss ich um nun Passagiere auf dem Motorsegler mitzunehmen nochmal 10h bzw. 30 Starts nach Schein (und mittlerweile auch noch einen Überprüfungsflug mit einem Fluglehrer) machen oder kann ich mit die Passagierberechtigung vom SPL anrechnen lassen? 

    Ich freu mich über eure Antworten, aber packt am besten immer gleich den Link zu den jeweiligen Gesetzestexten dazu :D Ich habe nämlich zu dem Thema schon viele verschiedene Antworten gehört :D

    Gruß Sascha

  • Hallo, kann es eventuell sein, dass du SPL (UL) und SPL Segelflug/TMG gleichsetzt? Das sind zwei vollkommen unabhängige Lizenzen, mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.

    Eine Passagierberechtigung in dem Sinne wie man es vom UL kennt, gibt es im TMG nicht.

    Um Passagiere im TMG mitnehmen zu dürfen, musst du die Bestimmungen aus SFCL 115 erfüllen.

    Subject to compliance with point SFCL.150, the privileges of SPL holders are to act as PIC in  
    sailplanes:
    (1) without remuneration in non-commercial operations;
    (2) including the carriage of passengers only if they:
    (i) comply with point SFCL.160(e); and
    (ii) either:
    (A) have completed, after the issue of the SPL, at least 10 hours of flight time or  
    30 launches or take-offs and landings as PIC on sailplanes and, additionally,  
    one training flight during which holders shall demonstrate to an FI(S) the  
    competence required for the carriage of passengers; or
    (B) hold an FI(S) certificate in accordance with Subpart FI

    Dementsprechend brauchst du 10h oder 30 Starts und einen Überprüfungsflug, den dir der FI in deinem Flugbuch bestätigten muss.

    Gruß Kurt

  • Hallo Kurt danke für deine schnelle Antwort. 

    Nein ich habe keine SPL (UL) sondern die "normale" Segelflug SPL. Ich darf also seit 2016 Segelflugzeuge fliegen und in diesen auch Passagiere mitnehmen (10h nach Schein). Die Frage ist jetzt, ob durch die Erweiterung meiner SPL Lizenz um die TMG Berechtigung nochmal 10h auf einem TMG benötige, oder ob ich die vom Segelflug anrechnen lassen kann?

    Ist vielleicht nicht das richtige Forum dafür, da es nichts mit UL′s zu tun hat, aber ich habe hier schon einen ähnlichen Beitrag zum Segelflug gelesen, deshalb dachte ich hier kennt sich der ein oder andere auch im Segelflug aus :)

    Gruß Sascha

  • Servus

    Wenn du im Segelflieger Passagiere mitnehmen darfst, darfst du das im TMG auch. Und zwar schon ab Scheinerhalt. War zumindest bei mir so. Hat mir der Prüfer so erklärt.

    Ob du das auch gleich machen sollst musst du aber selbst entscheiden.................

    mfg

    Hans Peter

  • Sascha Trinkle schrieb:
    Die Frage ist jetzt, ob durch die Erweiterung meiner SPL Lizenz um die TMG Berechtigung nochmal 10h auf einem TMG benötige, oder ob ich die vom Segelflug anrechnen lassen kann?

    Hi, wie gesagt SFCL 115. Diese forderungen gelten für einen SPL TMG , dementsprechend brauchst du 30 Starts oder 10 Std (wenn noch nicht durch den Segelflug vorhanden) ansonsten nur einen Flug mit FI auf dem TMG machen und bestätigen lassen, dass du fähig bist passagiere mitzunehmen. Das war auch die Aussage gegenüber meinem letzten TMG Schüler von der zuständigen Landesbehörde.

  • Denke so ganz 100% eindeutig ist das zwar nicht,...aber sicher auch nicht offensichtlich verkehrt

    Hatte damals vom SPL TMG auf LAPL A für SEP eine ähnliche Diskussion, da hie0 es damals, ich müsse 10h fliegen.

    Kumpel hatte beim SPL SF auf TMG die gleiche Diskussion...andere ein "passcht scho" von der Behörde.

    Nun ja, wie gesagt, offensichtlich falsch ist das nicht (ich würde das machen, wenn du dich fit fühlst)


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