F: BZF während oder nach der Ausbildung?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Ich habe folgendes Formular "damals" ausgefüllt und per Mail inklusive Zahlungsbeleg + Ausweis versendet.

    https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Funkzeugnisse/Flugfunkzeugnisse/AnmeldgPruefung_BZFII_BZFI_AZF_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=12

    Auf der ersten Seite ist alles notwendige gut erklärt.

    Als Termin habe ich so früh wie möglich angegeben.

    Daraufhin hat sich eine Dame mit möglichen Terminen gemeldet.

    Prüfungsort war bei mir Reutlingen.

  • Hatte heute in Eschborn angerufen und mich erkundigt, und eine sehr nette  Ansprechpartnerin am Ohr ;-)

    Nächster und letzter Termin für dieses Jahr ist Anfang Dezember.

    Antrag und Kohle will man vier Wochen vorher haben, nicht zwei Wochen wie auf dem Antrag, warum auch immer.

  • Update: BZF-2 gemacht...weil das Schulenglisch n bissl eingerostet ist...... ;-)

    Das 1er will ich trotzdem irgendwann nachholen....schon allein weils zum Hobby Funkerei gehört ;-)

  • Glückwunsch, willkommen im Club. Das mit BZF 1 wird irgendwann auch noch klappen, fleissig Englisch üben. Ich empfehle auch das allgemeine umgangssprachliche Englisch aufzufrischen. Das Englisch für den Flugfunk hat mit dem Flugfunk nicht viel gemein weil es Phrasen sind die man auswendig lernen kann aber man muss nicht nur sprechen sondern auch verstehen. Selbst einige Muttersprachler fragen oft wenn sie angesprochen werden "wie bitte oder hä...". Im Flugfunk kann man auch um Wiederholung bitten, das sollte aber die Ausnahme sein. Es geht also darum die Synapsen für das Englisch schon so weit geknüpft zu haben um eine englisch Meldung schon beim ersten mal erfassen zu können. Vielleicht schaffst du es mit dem Auswendiglernen der englischen Phrasen, ich musste meine "allgemein englischen Synapsen" erst auf Vordermann bringen.

    Always happy landings.

  • GonzoFlieger schrieb:
    Das mit BZF 1 wird irgendwann auch noch klappen, fleissig Englisch üben.

    Bei der Prüfung in Eschborn habe ich einen Prüfling getroffen, der hat schon länger seine UL-Lizenz und erst jetzt sein Sprechfunkzeugnis gemacht, was mich erst mal verwundert hat, das sowas "geht".

    Ich dachte immer, sobald ich ohne Lehrer unterwegs bin, brauche ich immer ein BZF.

    Ich habe mal die "Vorschriften" zum Sprechfunkzeugnis studiert, das klingt ziemlich kurios:

    Wenn ich das BZF-1 mache, darf ich nicht gleich losfunken, ich brauche noch das "Language Proficiency".

    Das schreibt die ICAO vor.

    Es sei den, ich bin Sportpilot. Da ich nicht von der ICAO geregelt bin, brauche ich die Sprachprüfung nur, wenn es das

    Land vorschreibt. Da das ist in der BRD nicht der Fall ist, darf ich im Gegensatz zu LAPL/PPL direkt in englisch losquaseln.

    In der Binnenschifffahrt braucht man ein Sprechfunkzeugnis, wenn ein Funkgerät nur vorhanden ist, auch wenn es nicht benutzt wird.

    Im Amateurfunkdienst braucht man die Funklizenz nur für die Sendetaste.

    Im Flugfunk kann man auch ohne ein Sprechfunkzeugnis senden.

    Nicht nur der Ballonfahrer und Rückholer braucht kein Zeugnis, der UL-Flächenflieger hat mit seinem Pilotenschein eine "Flugfunkerlaubnis", mit der er am Flugfunk teilnehmen kann. Allerdings nur in Luftraum E+G und nur in DL.

    Dafür aber auch wahlweise in englisch, obwohl er nie in englisch geprüft wurde.

    Falls das so richtig ist, ist das für mich wie gesagt recht kurios ;-)

  • DerKomtur schrieb:
    Falls das so richtig ist, ist das für mich wie gesagt recht kurios ;-)
    Ja kurios (aus heutiger Sicht) - ist aber so.

    Ich selbst hatte früher mal eine Zusatz - Flugfunkausbildung gemacht, damal war ich noch Drachenflieger. Eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur wurde dabei aber nicht gemacht, der Flugfunklehrer hat das irgendwie dem Verband gemeldet oder so - ich erinnere mich nicht mehr genau.

    Möglicherweise wird das (bezüglich der Ausnahmen für UL-Flieger) irgendwann geändert. UL fliegen mit Luftsportgeräten geht von der einfachsten motorisierten Fliegerei bis zu den UL High-End Geräten die so manche E-Maschine in den Schatten stellt. Das ist eine Entwicklung die wahrscheinlich die Verfasser der Vorschriften damals noch nicht absehen konnten.

    Wie du richtig schreibst bist du aber ohne Flugfunkzeugnis auf einige Lufträume beschränkt. Im Ausbildungsinhalt deines UL-Scheins ist Flugfunk enthalten, d.h. du musst trotzdem lernen wie man es macht - sieht für mich immer noch so aus wie damals vor 40 Jahren.

    Unterm Strich können wir als UL′er froh sein diese Ausnahme zu haben weil unser Sport sehr vielfältig ist. Wahr ist aber auch: man muss lernen wie man richtig funkt und ohne Flugfunkzeugnis bleiben uns einige Lufträume versperrt. Also erlaube mir zu sagen, dass man deshalb nicht so einfach "drauf losquatschen" darf. Ich weiss das ist eine rhetorische Formulierung von Dir um den Sachverhalt zu pointieren, den du richtig erkennst.

    Was BZF I betrifft: Im Ausland wird man ohne Englisch nicht weit kommen und die Vorschriften der Länder können ein Sprechfunkzeugnis verlangen. Darüber hinaus willst Du ja am Flugfunkverkehr teilnehmen und da sind wir wieder bei dem von mir vorher erwähnten Punkt des sofortigen Verstehens einer englischen Flugfunkmeldung. Je nach Situation ist das hören und verstehen wichtiger als das Sprechen (quatschen -:).

    Du kennst wahrscheinlich auch folgenden Link: https://einklich.net/flugfunk/funk.pdf Unter 5.5 stehen die Ausnahmen. Ich flieg ja schon einige Jahre und kann zumindest in meinem Umfeld wahrnehmen, dass auch die UL Flieger gute Funker geworden sind. Heute sind UL-Flieger mit gutem Airmanship keine Exoten mehr, die Luftaufsicht handelt mit denen genauso wie mit einer anfliegenden Citation (hängt natürlich vom Flugplatz ab).

    Weitehin viel Spaß beim Fliegen.

  • Natürlich, das "losquatschen" war sprichwörtlich gemeint.

    Ich finde es gut, das es Ausnahmen gibt.

    Kurios finde ich weiterhin, das man auf Flugfunk in einem bestimmten Rahmen ohne Lizenz senden darf, aber der Empfang von Peilfunksender nur mit Zeugnis erlaubt ist (wer will das kontrollieren?)

    Für mich als Funkamateur seit 1987 ist das etwas sonderbar, denn meine Lizenz ist klar geregelt:

    Die "große" Lizenz Sendebetrieb auf 28 verschiedenen Frequenzbändern mit bis zu 750 Watt Sendeleistung.

    Die "kleine" Klasse Sendebetrieb auf ausgewählten Bändern mit bis zu 100 Watt.

    Da gibt es keine Besonderheiten zum Empfang, oder geografischer Örtlichkeit.

    Eine Sprechprüfung in englisch oder anderer Sprache gibt es nicht,

    eine Telegrafie-Pflichtprüfung wurde vor 20 Jahren abgeschafft.

    Der Empfang von Amateurfunksendungen ist von Jedermann/frau und überall erlaubt.

    Egal ;-) wenn ich die theoretische UL-Prüfung hinter mir habe, werde ich mich nochmal mit dem BZF-1 beschäftigen.

  • DerKomtur schrieb:
    Kurios finde ich weiterhin, das man auf Flugfunk in einem bestimmten Rahmen ohne Lizenz senden darf ...
    Naja, das stimmt so nicht ganz. In der Theorieprüfung gibt es für diejenigen, die den Funkverkehr nach § 44 LuftPersV ausüben wollen und kein kein BZF haben, einen extra Funkteil. Diejenigen, die schon ein BZF haben und das auch zur Theorieprüfung angegeben haben, werden diesen Fragenkatalog vermutlich gar nicht zu sehen bekommen. So entsteht dann die Mär vom "einfach so drauf los quatschenden ULer".  ;-)

    Diesen Prüfungsteil muß man natürlich auch bestehen und hat dann in seiner Lizenz in der Rubrik XII "Sprechfunkberechtigungen" den Eintrag "Ausübung des Flugfunkdienstes nach § 44 LuftpersV".

    Gruß Lucky

  • Ok, das ist auch noch eine Möglichkeit.

    Meine Flugschule hat den "Ehrgeiz", das jeder Schüler von der Theorie BZF hat, obwohl er es nicht zwingend braucht zum späteren Abheben.

  • DerKomtur schrieb:
    Meine Flugschule hat den "Ehrgeiz", das jeder Schüler von der Theorie BZF hat, obwohl er es nicht zwingend braucht zum späteren Abheben.
    Das halte ich auch für sinnvoll.

    Es gibt einfach zu oft Diskrepanzen, dass man im täglichen Leben dann irgendeinen Funkverkehr nicht ausführt, "weil man ja die Lizenz nicht für hat".

    und das kommt beeindruckend oft vor...

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