Es gibt bei der Ultraleicht Fliegerei immer unterschiedliche Möglichkeiten an die begehrte Pilotenlizenz zu gelangen. Diese Wege hängen von Ihrem fliegerischen Lebenslauf ab. Sollten Sie Vorkenntnisse bzw. Lizenzen mitbringen, so kann die Ausbildung erleichtert werden bzw. es werden bestimmte Teile anerkannt. Als Fußgänger fangen Sie, wie die meisten angehenden Piloten, bei Null an und kommen in den genuß einer Vollausbildung. Diese kann wahlweise in einem Verein oder in einer Flugschule in Ihrer Nähe durchgeführt werden.

 

Ultraleicht Pilotenausbildung ohne Vorkenntnisse:

Auch beim Fliegen kommt man um gewisse formale Voraussetzungen und ein wenig Bürokratie nicht rum. Folgende Dinge müssen für eine Ausbildung erfüllt sein:

  • Mindestalter: min. 16 Jahre zu Ausbildungsbeginn, min. 17 Jahre zur Lizenzerteilung
  • gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (min. LAPL)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes

 

Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Theoretische Pilotenausbildung:

Sie werden in der Regel innerhalb von 60 theoretischen Unterrichtsstunden in den folgenden Fächern ausgebildet:

  • Luftrecht
  • Flugfunk
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik
  • Pyrotechnik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Abschließend zur theoretischen Ausbildung findet eine Theorieprüfung statt. In dieser Prüfung werden Ihnen zu jedem Fach durchschnittlich 40 Fragen gestellt. Zur Lösung stehen Ihnen pro Frage 4 Antwortmöglichkeiten zur verfügung, welche im Multiple-Choice Verfahren beantwortet werden müssen. Bei mindestens 85% richtigen Lösungen gilt ein Prüfungsfach als bestanden. Alle Fächer müssen bestanden werden.

Die Prüfung zur pyrotechnischen Einweisung wird in der Regel durch die Flugschule durchgeführt. Auch diese Prüfung muss im Multiple-Choice Verfahren gelöst werden.

Praktische Pilotenausbildung:

  • 25 h Flugzeit auf Trike
  • davon mindestens 10 h mit Fluglehrer
  • davon mindestens 5 h Alleinflugzeit
  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mindestens zwei Überlandflüge (> 100 km mit Zwischenlandung)
  • theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände
  • Verhalten bei Notfällen

Nach erfolgreicher praktischen Prüfung können Sie die Lizenz beim Deutschen Ultraleichtflug Verband (DULV) beantragen und sind berechtigt gewichtskraft gestuerte Trikes zu fliegen.

Passagierberechtigung

Zur Mitnahme von Passagieren ist eine weitere Berechtigung notwendig, die sogenannte Passagierberechtigung. Die Passagierberechtigung kann erst nach Ausstellung der Lizenz erworben werden. Dazu müssen Sie fünf Überlandflüge, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer in Begleitung eines Fluglehrers nachweisen.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Als Prüfungsflug kann der zweite Überlandflug über 200km mit Zwischenlandung und Fluglehrer gewertet werden.

Sollten Sie bereits Inhaber der PPL oder LAPL sein oder die Passagierberechtigung für Trikes bzw. Tragschrauber bereits erworben haben, so gilt die Passagierberechtigung als erteilt bzw. wird im letzteren Fall ohne weitere Nachweise eingetragen.